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   VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68   

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VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68 (https://dejure.org/2013,48741)
VG München, Entscheidung vom 07.11.2013 - M 15 K 13.68 (https://dejure.org/2013,48741)
VG München, Entscheidung vom 07. November 2013 - M 15 K 13.68 (https://dejure.org/2013,48741)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Die Verpflichtung des Beklagten zur Gewährung von Ausbildungsförderung an ... M. kann für den streitgegenständlichen Zeitraum daher nicht mehr begehrt werden (vgl. BVerwG, U.v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - BVerwGE 135, 310; Armbruster in jurisPK-SGB XII, § 95 Rn. 20, 90).

    Der Kläger kann die Leistungspflicht des Beklagten aufgrund der Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X somit nicht mehr im Wege der Gestaltungsklage durchsetzen, sondern hat sich auf die Feststellung der Leistungspflicht des Beklagten zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - BVerwGE 135, 310; Armbruster in jurisPK-SGB XII, § 95 Rn. 20, 90).

    Bei der HärteV sind aber die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung des § 14a BAföG für die Auslegung und Anwendung heranzuziehen (BVerwG, U.v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - BVerwGE 135, 310, 5 C 21/08 - juris, 5 C 31/08 - juris; BayVGH U.v. 13.5.2008 - Az. 12 B 06.3207 - juris), so dass für Leistungen nach der HärteV erforderlich ist, dass die Unterbringung im Internat in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung steht (§ 14a Abs. 1 Nr. 1 BAföG).

    Ein für die Gewährung dieses zusätzlichen ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfs hinreichender Zusammenhang zwischen der Ausbildung und besonderen Aufwendungen im Sinne des § 14a Satz 1 Nr. 1 BAföG besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. U.v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - BVerwGE 135, 310, 5 C 21/08 - juris, 5 C 31/08 - juris; U.v. 8.8.2012 - 5 B 19/12, 5 B 20/12, 5 B 21/12 - juris) schon dann, wenn ohne diese Aufwendungen eine der Behinderung eines Auszubildenden entsprechende Ausbildungsstätte nicht besucht werden konnte, weil sie von der Wohnung der Eltern aus nicht täglich erreichbar war, und sie nicht ausschließlich oder vorrangig wegen der Art und Schwere der Behinderung oder sonst zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe notwendig waren, d.h. jedenfalls dann, wenn die Aufwendungen bei einem Schulbesuch am Wohnort der Eltern nicht erforderlich geworden wären.

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88

    Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Eine der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechende Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dann vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff und Bildungsgang ebenfalls zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel führt (BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - FamRZ 1991, 121 und v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris).

    Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Schule entgegenstehen (BVerwG, U.v. 31.3.1980 - 5 C 41/48 - FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43/79 - FamRZ 1981, 610; U.v. 21.6.1990 a.a.O.; BayVGH, B.v. 18.6.2013 a.a.O.).

    Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (BVerwG, U. v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - FamRZ 1991, 121; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris).

  • VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593

    Ausbildungsförderung von Migranten an privatem Gymnasium

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Hierfür reicht die Möglichkeit des Erwerbs des gleichen Bildungsabschlusses an beiden Ausbildungsstätten allein nicht aus (BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354/356; B.v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris; BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris).

    Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Schule entgegenstehen (BVerwG, U.v. 31.3.1980 - 5 C 41/48 - FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43/79 - FamRZ 1981, 610; U.v. 21.6.1990 a.a.O.; BayVGH, B.v. 18.6.2013 a.a.O.).

    Auch kann die spezielle Ausrichtung einer Schule am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen, wenn das prägende Profil der gewählten Bildungseinrichtung dem individuellen Förderbedarf des Auszubildenden im konkreten Fall entspricht (BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris); OVG NW, U.v. 28.5.2013 - 12 A 1252/12 - juris).

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 11.1377

    Ausbildungsförderungsrecht Voraussetzungen des Schüler-BAföG bei auswärtiger

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Eine der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechende Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dann vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff und Bildungsgang ebenfalls zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel führt (BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - FamRZ 1991, 121 und v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris).

    Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (BVerwG, U. v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - FamRZ 1991, 121; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris).

    Den maßgeblichen Bezugspunkt bildet dabei jedoch die Ausbildungsstätte selbst, nicht hingegen mit ihr verbundene Einrichtungen, wie beispielsweise Wohnheime (BVerwG, U.v. 31.3.1980 - 5 C 41/48 - FamRZ 1980, 837; BayVGH, U.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris).

  • BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 20.12

    Anknüpfung der nach § 7 Abs. 1 HärteV zu bestimmenden Leistungshöhe an den

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Ein für die Gewährung dieses zusätzlichen ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfs hinreichender Zusammenhang zwischen der Ausbildung und besonderen Aufwendungen im Sinne des § 14a Satz 1 Nr. 1 BAföG besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. U.v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - BVerwGE 135, 310, 5 C 21/08 - juris, 5 C 31/08 - juris; U.v. 8.8.2012 - 5 B 19/12, 5 B 20/12, 5 B 21/12 - juris) schon dann, wenn ohne diese Aufwendungen eine der Behinderung eines Auszubildenden entsprechende Ausbildungsstätte nicht besucht werden konnte, weil sie von der Wohnung der Eltern aus nicht täglich erreichbar war, und sie nicht ausschließlich oder vorrangig wegen der Art und Schwere der Behinderung oder sonst zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe notwendig waren, d.h. jedenfalls dann, wenn die Aufwendungen bei einem Schulbesuch am Wohnort der Eltern nicht erforderlich geworden wären.

    Die Gerichtskostenfreiheit beruht auf § 188 Satz 2 VwGO (BVerwG, U.v. 8.8.2012 - 5 B 19/12, 5 B 20/12, 5 B 21/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 12 C 12.1364, 12 C 12.1365 - juris).

  • BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 19.12

    Ausbildungsförderung; behinderter Auszubildender; Übernahme der Kosten für

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Ein für die Gewährung dieses zusätzlichen ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfs hinreichender Zusammenhang zwischen der Ausbildung und besonderen Aufwendungen im Sinne des § 14a Satz 1 Nr. 1 BAföG besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. U.v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - BVerwGE 135, 310, 5 C 21/08 - juris, 5 C 31/08 - juris; U.v. 8.8.2012 - 5 B 19/12, 5 B 20/12, 5 B 21/12 - juris) schon dann, wenn ohne diese Aufwendungen eine der Behinderung eines Auszubildenden entsprechende Ausbildungsstätte nicht besucht werden konnte, weil sie von der Wohnung der Eltern aus nicht täglich erreichbar war, und sie nicht ausschließlich oder vorrangig wegen der Art und Schwere der Behinderung oder sonst zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe notwendig waren, d.h. jedenfalls dann, wenn die Aufwendungen bei einem Schulbesuch am Wohnort der Eltern nicht erforderlich geworden wären.

    Die Gerichtskostenfreiheit beruht auf § 188 Satz 2 VwGO (BVerwG, U.v. 8.8.2012 - 5 B 19/12, 5 B 20/12, 5 B 21/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 12 C 12.1364, 12 C 12.1365 - juris).

  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207

    Ausbildungsförderungsrecht/ProzessrechtZum Unterschied zwischen

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Dem Kläger steht als Träger der Sozialhilfe gem. § 95 SGB XII die Befugnis zu, im eigenen Namen einen Anspruch des Auszubildenden auf Ausbildungsförderung gegen den Beklagten im Wege einer gesetzlichen Prozessstandschaft geltend zu machen (Armbruster in jurisPK-SGB XII, Stand 2011, § 95, Rn. 63; BayVGH, U.v. 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - juris).

    Bei der HärteV sind aber die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung des § 14a BAföG für die Auslegung und Anwendung heranzuziehen (BVerwG, U.v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - BVerwGE 135, 310, 5 C 21/08 - juris, 5 C 31/08 - juris; BayVGH U.v. 13.5.2008 - Az. 12 B 06.3207 - juris), so dass für Leistungen nach der HärteV erforderlich ist, dass die Unterbringung im Internat in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung steht (§ 14a Abs. 1 Nr. 1 BAföG).

  • BVerwG, 20.09.1996 - 5 B 177.95

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage - Voraussetzungen der

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Eine der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechende Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dann vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff und Bildungsgang ebenfalls zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel führt (BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - FamRZ 1991, 121 und v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris).

    Hierfür reicht die Möglichkeit des Erwerbs des gleichen Bildungsabschlusses an beiden Ausbildungsstätten allein nicht aus (BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354/356; B.v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris; BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris).

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 12 C 12.1364

    Ausbildungsförderungsrecht - Erstattungsstreit verschiedener Leistungsträger -

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Die Gerichtskostenfreiheit beruht auf § 188 Satz 2 VwGO (BVerwG, U.v. 8.8.2012 - 5 B 19/12, 5 B 20/12, 5 B 21/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 12 C 12.1364, 12 C 12.1365 - juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 12 C 12.1365

    Ausbildungsförderungsrecht - Erstattungsstreit verschiedener Leistungsträger -

    Auszug aus VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
    Die Gerichtskostenfreiheit beruht auf § 188 Satz 2 VwGO (BVerwG, U.v. 8.8.2012 - 5 B 19/12, 5 B 20/12, 5 B 21/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 12 C 12.1364, 12 C 12.1365 - juris).
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - 12 A 2477/11

    Anspruch eines sehbehinderten Auszubildenden auf erhöhte Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 43.75

    Unterschiede im Bildungsgang - Auszubildender - Ausbildungsstätte - Wohnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - 12 A 1905/11

    Anspruch eines Auszubildenden auf erhöhte Ausbildungsförderung für seine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - 12 A 2419/11

    Anspruch eines Auszubildenden auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem BAföG zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1252/12

    Anspruch eines Schülers auf Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung

  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.396

    Prozessstandschaft; Auszubildender; Kosten der Unterkunft

  • VG München, 23.01.2020 - M 15 K 15.5562

    Kein Erstattungsanspruch nach dem BAföG für ausbildungsunabhängige Wohnheimkosten

    Ein Zusammenhang im Sinne des § 14a Satz 1 Nr. 1 BAföG besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. U.v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - juris Rn. 27 ff.; vgl. a. VG Augsburg, U.v. 5.2.2013 - Au 3 K 12.396 - juris Rn. 33 ff.; VG München, U.v. 7.11.2013 - M 15 K 13.68 - juris Rn. 53; VG Ansbach, U.v. 11.4.2014 - AN 2 K 11.02478 - juris Rn. 47 ff.), wenn ein Auszubildender eine seiner Behinderung entsprechende Ausbildungsstätte besuchen will, dies aber aufgrund der räumlichen Entfernung von Schul- und Wohnort eine Internatsunterbringung erforderlich macht und die Internatsbetreuung nicht ausschließlich oder vorrangig wegen der Art und Schwere einer Behinderung oder sonst zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe notwendig wird.
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